Direktimport für den Eigengebrauch
Nach Angaben des ASTRA können selbst importierte Fahrzeuge zum Eigengebrauch bei der zuständigen Zulassungsstelle zur Prüfung angemeldet werden. Je nach Fahrzeugkategorie und CO₂-Regelung können vorgängig zusätzliche Meldungen oder Bescheinigungen erforderlich sein.
Typengenehmigung, eCOC und technische Nachweise
Liegt eine passende CH-Typengenehmigung oder ein eCOC vor, vereinfacht das in vielen Fällen die technische Datenerfassung. Fehlen diese Nachweise, können zusätzliche Daten oder Dokumente verlangt werden. Das ASTRA-Portal erlaubt eine eCOC-Prüfung anhand der VIN.
Parallelimport
Beim Parallelimport werden Genehmigungen auf Basis der vorgelegten Nachweise und einer vorhandenen CH-Typengenehmigung bzw. eines Datenblatts für die gewünschte Ausführung behandelt. Für die konkrete Identifikation kann eine eigene TG-Nummer verwendet werden.
CO₂-Vorschriften nicht vergessen
Für erstmals in der Schweiz zugelassene Neufahrzeuge können CO₂-Emissionsvorschriften relevant sein. Bei Klein- und Einzelimporten kann eine allfällige Sanktion vor der Zulassung zu begleichen sein. Ob das konkrete Fahrzeug betroffen ist, muss anhand der aktuellen BFE-Regeln geprüft werden.